VERTRAGSGEGENSTAND
Der Dogwalker-Service der Geliebterhund umfasst die Betreuung und das Ausführen von Hunden im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Einzelheiten der Betreuung werden individuell mit dem Hundehalter vereinbart. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrags. Der Hundehalter erklärt sich mit Abschluss des Betreuungsvertrags mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden.
LEISTUNGSUMFANG
· Die Betreuung umfasst das Dogwalking mit dem Hund, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden in der Gruppe.
· Die Betreuung beinhaltet das Abholen und Zurückbringen des Hundes durch Geliebterhund. Das Abholen und Zurückbringen erfolgt nach Absprache entweder beim Wohnsitz des Tierhalters oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
· Bei Gruppenspaziergängen obliegt es Geliebterhund darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe mitlaufen kann oder einzeln zu führen ist.
· Der Hund wird von Geliebterhund unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
· Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
· Der Hund muss gechipt, entsprechend registriert und ordnungsgemäß steuerlich angemeldet sein.
· Der Hundehalter sichert zu, dass sein Hund, frei von ansteckenden Krankheiten und außerdem präventiv gegen Parasitenbefall geschützt ist. Widrigenfalls darf der Hund nicht an den Walks teilnehmen.
· Der Hundehalter hat nachzuweisen, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls, Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Fall einer ansteckenden Krankheit. Geliebterhund behält sich vor, einen offensichtlich kranken Hund nicht auf einen Walk mitzunehmen.
· Über eventuelle chronische Krankheiten, andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) sowie behördliche Auflagen ist der Dogwalker rechtzeitig vor dem Beginn des Walks durch den Halter zu informieren.
· Der Kunde trägt Sorge dafür, auch ohne die besondere Aufforderung durch Geliebterhund, dass die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen (z. B. Impfpass, Nachweis über Tierhalterhaftpflichtversicherung, Medikamentenliste), sowie Materialien (z. B.: an den Hund angepasstes und funktionstüchtiges Hundegeschirr, Futter, Trainingsutensilien, gutsitzender Maulkorb) usw., vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sorgt der Kunde unaufgefordert für deren Aktualisierung. Geliebterhund darf, außer soweit das Gegenteilige erkannt werden kann oder muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Materialien ausgehen.
· Sollte sich der zu betreuender Hund während des Walks mit Geliebterhund verletzen oder erkranken, so wird er ordnungsgemäß versorgt. Hält Geliebterhund eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, wird mit dem Hundehalter das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Hundehalter kann Geliebterhund schriftlich (E-Mail oder WhatsApp Mitteilung) bevollmächtigen, das Tier im Auftrag des Hundehalters bei einem Tierarzt vorzustellen. Mit Erteilung der Bevollmächtigung verpflichtet sich der Hundehalter, alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten und medikamentösen Behandlungen zu tragen und Geliebterhund von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.
· Sollten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund erhebliche Eingewöhnungsschwierigkeiten zeigen, die das Normalmaß übersteigen verpflichtet sich Geliebterhund unverzüglich den Hundehalter zu informieren.
· Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Geliebterhund ihn oder einen Vertreter jederzeit erreichen kann.
· Geliebterhund entscheidet individuell, ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Walk teilnehmen dürfen.
· Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses gegenüber Geliebterhund verschweigen, wird für die womöglich auftretenden Folgen, wie etwa Deckung der Hündin, keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
· Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags für Hunde und wird für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen.
· Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Betreuungsvertrag von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
· Unbeschadet davon bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung.
· Geliebterhund ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, falls der Hund während der Probezeit von 3 Wochen durch Verhaltensauffälligkeiten, Überforderung beim Transport oder ähnlichen Gründen nach Ermessen von Geliebterhund nicht für den Walk in einer Gruppe geeignet ist.
HAFTUNG
· Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/ oder Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor dem Start bei Geliebterhund darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr betreut wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf die Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und möglichen Verletzungsfolgen.
· Geliebterhund haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u.a. durch den Freilauf erfolgen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst.
· Der Hundehalter ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund nachzuweisen.
· Der Hundehalter wird über den Transport, den Walk und Haftung im Beratungsgespräch von Geliebterhund eingehend informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in Gruppenhaltung betreut wird und dass Auseinandersetzungen vorkommen können.
· Geliebterhund haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundeleinen, Halsbändern, Hundemarken und ähnlichen persönlichen Gegenständen während der Betreuungszeiten.
· Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Hunde teilweise unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden.
· Der Dogwalker übernimmt keine Haftung für Entlaufen, Verletzungen oder den Tod des Hundes, es sei denn, ihm kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.
VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSWEISE
Die vereinbarte Vergütung wird monatlich, spätestens bis zum 15. Tag des Monats auf das unten angegebene Konto von Geliebterhund überwiesen. Kontonummer:………….
· Betriebsferien und Feiertage werden nicht berücksichtigt.
· Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Halters und Hundes.
· Einzeln dazu gebuchte Sonderwalks werden separat abgerechnet.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
· Eine Absage eines einzelnen Walks hat mindestens 24 Stunden vor Beginn des Walks zu erfolgen.
· Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% des ursprünglichen Preises fällig.
HÖHERE GEWALT & LEISTUNGSHINDERNISSE
Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen gestört oder unmöglich gemacht wird, die jenseits der Einflussmöglichkeiten von Geliebterhund liegt. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Terrorismus und Sabotage.
Weitere Leistungshindernisse sind Quarantäne oder staatliche Auflagen, Wetterbedingungen wie schweres Gewitter, oder Ausfall des Firmenautos aufgrund Reparaturen wegen Unfall oder Beschädigung. Der Hundehalter wird in einem solchen Fall schnellstmöglich informiert.
DATENSCHUTZ
Die Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen Rechnungsstelle bzw. Steuerberater). Geliebterhund verweist auf die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite www.geliebterhund.com einsehbar ist.
SONSTIGES
Dem Hundehalter ist bekannt, dass Geliebterhund Fotografien und/oder Videos von den Tieren anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Firmensitz Geliebterhund in München.
Stand: 01.05.2025